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Art. 1 Name, Sitz
Unter dem Namen „WinterRock“ besteht ein Verein im Sinne des Schweizer Zivilgesetzbuchs Art. 60 ff mit Sitz in Koblenz.
Art. 2 Zweck
Der Verein plant und führt eine jährlichen stattfinde Konzertreihe mit dem Namen „WinterRock“ oder ähnliche Veranstaltungen durch.
Art. 3 Organisation
Der Verein besteht aus der Mitgliederversammlung und dem Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und den Präsidenten. Der Verein kann einen Rechnungsrevisor wählen.
Der Vorstand wird alle 2 Jahre gewählt. Er besteht aus Präsident, Kassierin, und Aktuarin. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand kann allenfalls mit Beisitzern erweitert werden.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Der Vorstand oder mindestens 3 Mitglieder können verlangen, dass eine Mitgliederversammlung stattfindet. Was diese entscheidet ist endgültig. Anträge müssen mindestens zwei Wochen vor der Versammlung beim Präsidenten eingereicht werden. Dieser muss mindestens eine Woche vor der Versammlung alle Mitglieder über die Anträge und Traktanden informieren.
Interessierte können ebenfalls an der Mitgliederversammlung teilnehmen haben aber kein Stimmrecht. Wenigstens einmal jährlich ha eine Versammlung stattzufinden, die wenn nötig den Vorstand wählt, die Jahresrechnung abnimmt und die Mitgliederbeiträge festsetzt.
Art. 4 Mitglieder
Jede Person, die gewillt ist den Zweck des Verein zu fördern kann Aktivmitglied aufgenommen werden. Für Familien gibt es Familienmitgliedschaften , die Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre zu Mitgliedern macht.
Interessierte Personen können als Gönner in den Verein beitreten.
Die Aufnahme neuer Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Art. 5 Mitgliederbeiträge
Die Höhe der Mitgliederbeiträge kann an der Mitgiederversammlung geändert werden.
Die Gönnerbeiträge bleiben konstant.
Art. 6. Mittel
Der Verein finanziert sich durch die Mitgliederbeiträge und allenfalls durch Veranstaltungen.
Art. 7 Auflösung
Eine Auflösung des Vereins kann an der Mitgliederversammlung nur durch 2/3 aller Mitglieder beschlossen werden.
Koblenz, den 17.1.2011
Die Gründungsmitlieder
Der Vorstand:
Der Präsident Die Aktuarin